Consulting
EXISTENZGRÜNDUNGEN und Betriebswirtschaft allgemein
- allg. Existenzgründerberatung
- Prüfung Ihres Gründervorhabens fachkundige Stellungnahme für Arbeitsagenturen
- Wirtschaftlichkeitsberechnung/-Prüfung
- Beratung über Organisation, erford. Kenntnisse, Management, etc.
- Vorbereitung von Bankwirtschaftl Unterlagen / ERP-Daten
- Antragstellung für Fördermittel
- Administrative Begleitung in der Gründerphase
- Beratung und Unterstützung in Fragen der Unternehmensstruktur, BWA
- Förderprogramme
- Betriebswirtschaftliche Bewertungen und Gutachen zu Ihrem Unternehmen / Ihren
- Projekten
- "Erste Wege": Korrespondenz und Begleitung mit den
anzusprechenden Behörden und Banken
Gründung - UG (haftungsbeschränkt)
oder irische Ltd., Irische Stiftungs-Ltd.
Bei uns erhalten Sie –wie auch bei Ltd.-Verwaltungspartnern- künftig folgendes Angebot:
1.) Aktuelle Informationen über die Unternehmergesellschaft
2.) Gründungshilfe bis zur vollständigen Abwicklung
3.) Steuerliche Beratung durch verbundene Steuerberater
4.) Bürodienstleistungen
5.) Firmenadresse, Telefonnummern / Weiterschaltungen /
Annahmedienste
6.) Postweiterleitung
7.) Verknüpfung mit Ltd. über unsere Partner auf Wunsch
8.) GÜNSTIGE KONDITIONEN ! Bei Mehrfachgründung mit
hohen Rabatten
9.) Prüfung der optimalen Variante, z.B. Verwendung einer
Mustersatzung oder Gesellschaftervertrag, u.a.
Bemerkungen zu Liquidität / Banken / Darlehen, Bonitätseinstufungen, Seriösität
Eines der häufigsten Argumente gegen eine Limited oder der UG (die sog. „1Euro-GmbH“) sind vermeintliche Bonitätsnachteile. Tatsächlich gibt es bei den Ltd.-Gründungen auch schwarze Schafe, aber in den meisten dieser Fälle führt dies zur Durchgriffshaftung auf den /die Geschäftsführer/in/nen, so dass der missbräuchliche Einsatz einer Ltd. eher selten geworden ist. Eine Ausnahme bilden noch solche Ltd., die diese Firma zu Reise- oder sonstigen Gewinnspielen mit zweifelhaften Motiven oder als Halter einer Internet-Domain verwenden, um bei rechtsanstößigen Internet-Inhalten nicht mit dem privaten Vermögen bei Abmahnungen und Gerichtsurteilen haften zu müssen.
Hinsichtlich der Bonität setzt nach anfänglicher Skepsis ein Umdenken ein. Gängige Praxis ist bei Banken, Kredite –egal an wen- nicht unbesichert zu geben. Sollte/n also Gesellschafter/innen einer Ltd. –oder einer Unternehmensgesellschaft- einen Kredit benötigen, werden die meisten seriösen Banken auch hier prüfen, wie tragfähig und plausibel das zu finanzierende Vorhaben ist und welche Einkünfte und Sicherheiten hier dienen. Ferner werden sie oft die Gesellschafter/innen persönlich als Bürgen oder Mit-Darlehensnehmer mit in die Pflicht nehmen . (Für diesen Fall sei eine steuerliche Beratung dringend empfohlen, da z.B. Kreditkosten nicht oder nicht vollständig steuerlich abzugsfähig sind, wenn ein Mitdarlehensnehmer existiert. Die Darl.-Verwendung sollte dann lückenlos nachgewiesen werden. Ebenso sind weitere Regeln gem. GoB/D zu beachten.)
Wenn Sie einige Regeln bei der Darlehensantragstellung beachten und Ihr Vorhaben –ggf. mit (unserer) erfahrener/n Unterstützung- an die Banken herantragen, haben Sie auch mit einer Ltd. oder einer UG gute Chancen, als kreditwürdig eingestuft zu werden. Hilfreich ist auch, das Eigenkapital der Ltd. höher, als 1 brit. Pfund (Pflichteinlage) zu bemessen. Bei der UG besteht eine Pflicht zur Rücklagenbildung mit jeweils 25% der jährlichen Überschüsse. Gestaltungsmöglichkeiten ergeben sich auch mit anderen Rechtsform-Konstellationen.